Kindern & Jugendliche
Frühbehandlung
Im Vorfeld der kieferorthopädischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen – die regulär etwa im Alter von elf Jahren beginnt - kann unter bestimmten Voraussetzungen eine frühere Therapie sinnvoll sein.
Eine erste kieferorthopädische Kontrolle sollte daher bereits zwischen dem dritten und fünften Lebensjahr erfolgen, da sich in diesem Alter unter anderem ausgeprägte Fehlstellungen bereits erkennen lassen. Zum Beispiel können Kreuzbisse bzw. umgekehrte Überbisse mit speziellen Prophylaxegeräten frühzeitig behandelt werden.
Eine erste kieferorthopädische Kontrolle sollte daher bereits zwischen dem dritten und fünften Lebensjahr erfolgen, da sich in diesem Alter unter anderem ausgeprägte Fehlstellungen bereits erkennen lassen. Zum Beispiel können Kreuzbisse bzw. umgekehrte Überbisse mit speziellen Prophylaxegeräten frühzeitig behandelt werden.
Unsere Leistungen in der Frühbehandlung:
Bei frühzeitigem Verlust von Milchzähnen
Bereits im Michgebiss ist eine sorgfältige eigene Zahnpflege sowie die regelmäßige zahnärztliche Prophylaxe sehr wichtig: Fehlen Milchzähne z. B. durch eine Karieserkrankung zu früh, besteht die Gefahr, dass die angrenzenden Zähne in die Lücke „kippen“. Der Grund: Milchzähne sind unter anderem Platzhalter für die bleibenden Zähne und sorgen dafür, dass diese gerade herauswachsen können.
In dem Fall, dass Ihrem Kind bereits ein oder mehrere Milchzähne fehlen, passen wir ihm gern einen Lückenhalter an, der den Raum für den nachkommenden Zahn freihält.
In dem Fall, dass Ihrem Kind bereits ein oder mehrere Milchzähne fehlen, passen wir ihm gern einen Lückenhalter an, der den Raum für den nachkommenden Zahn freihält.