Wann ist eine kieferorthopädische Therapie notwendig?
Wenn die Zahnfehlstellung stört
Notwendig und ratsam ist die kieferorthopädische Therapie, wenn eine Fehlstellung von Zähnen und/oder Kiefer zu Beeinträchtigungen der Zahnfunktion führt oder die Gesundheit der Zähne, Kiefergelenke oder des Zahnhalteapparates gefährdet ist.
Damit geht oft eine Einschränkung des Aussehens einher, da sich die Zahn- und Kieferstellungen unter anderem auf das Gesichtsprofil auswirken. Wenn die Fehlstellung zwar keine funktionellen Einschränkungen bewirkt, aber ästhetisch störend ist, kann sie ebenfalls behandelt werden.
Damit geht oft eine Einschränkung des Aussehens einher, da sich die Zahn- und Kieferstellungen unter anderem auf das Gesichtsprofil auswirken. Wenn die Fehlstellung zwar keine funktionellen Einschränkungen bewirkt, aber ästhetisch störend ist, kann sie ebenfalls behandelt werden.
Ästhetik - weil gerade schöner ist!
Die Attraktivität eines Gesichts hängt maßgeblich von den Zähnen und der Form beider Kiefer ab. Unregelmäßig angeordnete Zähne wirken oft unschön, selbst wenn sie sehr gut gepflegt werden. Eine Kieferfehlstellung kann darüber hinaus die Gesichtszüge negativ beeinflussen: Bei einem starken Vorbiss z. B. erscheint das Gesicht oft "grimmig", weil der Unterkiefer im Verhältnis vorsteht.
Eine kieferorthopädische Therapie verbessert daher nicht nur die Funktion, sondern wirkt sich darüber hinaus häufig positiv auf die Ästhetik aus. Sie kann die Zähne regelmäßiger und schöner wirken lassen. Außerdem kann sie dazu beitragen, ein Gesicht harmonisch zu formen.
Eine kieferorthopädische Therapie verbessert daher nicht nur die Funktion, sondern wirkt sich darüber hinaus häufig positiv auf die Ästhetik aus. Sie kann die Zähne regelmäßiger und schöner wirken lassen. Außerdem kann sie dazu beitragen, ein Gesicht harmonisch zu formen.