Das KIG-System
Das kieferorthopädische Indikationsgruppen-System (KIG) wurde 2002 eingeführt. Es dient zur Einordnung einer Kiefer- oder Zahnfehlstellung bei Kindern und Jugendlichen, wenn Sie gesetzlich versichert sind. Die Krankenkassen übernehmen dabei nur Behandlungen ab einem Schweregrad von KIG 3 oder darüber.
In vielen Fällen ist bei einer Einstufung nach KIG 2 eine kieferorthopädische Behandlung medizinisch ratsam. Denn viele Fehlstellungen verschlechtern sich im Verlauf des weiteren Wachstums. Dazu werden Sie in unserer Praxis auf Wunsch beraten.
In vielen Fällen ist bei einer Einstufung nach KIG 2 eine kieferorthopädische Behandlung medizinisch ratsam. Denn viele Fehlstellungen verschlechtern sich im Verlauf des weiteren Wachstums. Dazu werden Sie in unserer Praxis auf Wunsch beraten.